Bildung des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre neu gewählt.
Zuletzt geschah dies im März 2006.

Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindemitglieder über 16 Jahren. Die Größe des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Anzahl der Pfarrstellen und der Größe einer Kirchengemeinde. Gewählt wird in einem oder mehreren Stimmbezirken.

Bei der letzten Wahl wurde eine einheitliche Liste für Winsen und alle Außendörfer aufgestellt.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus den gewählten und den berufenen Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen zusammen. Es wurden 11 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen gewählt, 3 wurden berufen.

Dazu kommen die Inhaber bzw Inhaberinnen der Pfarrämter (in Winsen zur Zeit 3 PastorInnen).

Der Kirchenvorstand kann sodann Mitarbeiter zu nicht stimmberechtigten Mitgliedern bestellen. Sofern ein Diakon / eine Diakonin unter den Mitarbeitern ist, gebührt ihm oder ihr einer dieser beiden Plätze.

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