Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre neu gewählt.
Zuletzt geschah dies im März 2006.
Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindemitglieder über
16 Jahren. Die Größe des Kirchenvorstandes richtet sich nach der
Anzahl der Pfarrstellen und der Größe einer Kirchengemeinde.
Gewählt wird in einem oder mehreren Stimmbezirken.
Bei der letzten Wahl wurde eine einheitliche Liste für Winsen und
alle Außendörfer aufgestellt.
Der Kirchenvorstand setzt sich aus den gewählten und den
berufenen Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen
zusammen. Es wurden 11 Kirchenvorsteher und
Kirchenvorsteherinnen gewählt, 3 wurden berufen.
Dazu kommen die Inhaber bzw Inhaberinnen der Pfarrämter (in
Winsen zur Zeit 3 PastorInnen).
Der Kirchenvorstand kann sodann
Mitarbeiter zu nicht stimmberechtigten Mitgliedern bestellen.
Sofern ein Diakon / eine Diakonin unter den Mitarbeitern ist,
gebührt ihm oder ihr einer dieser beiden Plätze.