Die Dorfhelferin



      

 

 
Wann kommt die Dorfhelferin?
wenn die Mutter ausfällt:
  • wegen Krankheit
  • weil sie eine Kur macht
  • während der Schwangerschaft
  • und nach der Entbindung
  • zur gesundheitlichen Vorbeugung
  • weil sie ein Kind zur Kur oder ins Krankenhaus begleitet
  • in besonderen Notfällen
  • Tod

Wer kann die Hilfe einer Dorfhelferin bekommen?
Die Dorfhelferin arbeitet sowohl in landwirtschaftlichen als auch
in nichtlandwirtschaftlichen Haushalten, d.h. in allen Familien,
deren Versorgung nicht gewährleistet ist.


Wer zahlt die Einsätze?
Je nach Einsatzgrund und Versicherung:
  • - die gesetzlichen Krankenkassen
  • - die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Niedersachsen
       (LKK, LAK, LBG)
  • - weitere Sozialversicherungen, auch BfA und LVA
  • - das Jugendamt oder das Sozialamt
  • - die Einsatzfamilie als Selbstzahler
Die Kostenübernahme ist auch von der Haushaltssituation abhängig.
Ganz in Ihrer Nähe:
Dorfhelferinnen-Station Celle

Einsatzleiterin
      Ann-Katrin Berkhan
      Hauptstraße 73
      29356 Bröckel
      Tel.: (05144) 56 00 637
      Fax: (05144) 92842

stellv. Einsatzleiterin
      Marianne Kohrs
      Im Alten Dorf 6
      29303 Bergen
      Tel.: (05051) 34 67
      Fax: (05051) 47 08 12

 
Weitere Informationen zur Arbeit der Dorfhelferinnen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Evangelischen Dorfhelferinnenwerkes Niedersachsen e.V., Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel. 0511 / 1241 - 539 oder unter www.dhw-nds.de.